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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 052 Umlegungsgebiet
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Der Bereich, in dem die Umlegung durchgeführt werden soll, wird durch die Anordnung der Umlegung grob abgegrenzt. Im Umlegungsbeschluss wird das Umlegungsgebiet konkret abgegrenzt. Wird die Umlegung zur Umsetzung eines Bebauungsplans durchgeführt, darf das Umlegungsgebiet nicht über die Grenze des Bebauungsplans hinausgehen.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 052 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __52.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans


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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079.