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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 053  Bestandskarte und Bestandsverzeichnis
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Die Bestandskarte weist auf Grundlage des Grundbuchs, der amtlichen Flurkarte und des Liegenschaftskatasters mindestens die Lage und Form der Grundstücke des Umlegungs-gebiets, die Umrisse der darauf befindlichen Gebäude und die Eigentümer aus. Die Eigentümer müssen nicht namentlich aufgeführt werden

Informationen zum Thema

00 BauGB § 053 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __53.html _blank external-link-new-window external link in new>online

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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079.