Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 063 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Durch die Umlegung verliert der bisherige Eigentümer nicht das Eigentum an seinem Grundstück. Die Rechtsänderung tritt nicht in der Person des Eigentümers, sondern nur im Gegenstand des Eigentumsrechts ein.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 063 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __63.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 059 Zuteilung und Abfindung
00 BauGB(I) § 060 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
00 BauGB(I) § 061 Aufhebung Änderung und Begründung von Rechten
Zurück
00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079.
