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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 063  Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Durch die Umlegung verliert der bisherige Eigentümer nicht das Eigentum an seinem Grundstück. Die Rechtsänderung tritt nicht in der Person des Eigentümers, sondern nur im Gegenstand des Eigentumsrechts ein.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 063 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __63.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 059 Zuteilung und Abfindung

00 BauGB(I) § 060 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen

00 BauGB(I) § 061 Aufhebung  Änderung und Begründung von Rechten


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00 BauGB(I) Vierter Teil Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079.