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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Zweiter Abschnitt   Vereinfachte Umlegung §§ 080-084
Vierter Teil   Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

In einem kleineren Bereich liegende Grundstücke können durch eine vereinfachte Umlegung neu geordnet werden. Für die vereinfachte Umlegung gelten nur die Vorschriften des normalen Umlegungsrechts, die für ausdrücklich anwendbar erklärt werden

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) 4. Teil 2. Abschnitt > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(I) § 080 Zweck Anwendungsbereich; Zuständigkeiten

00 BauGB(I) § 081 Geldleistungen

00 BauGB(I) § 082 Beschluss über die vereinfachte Umlegung

00 BauGB(I) § 083 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung

00 BauGB(I) § 084 Berichtigung der öffentlichen Bücher


Ergänzende Themen
00 BauGB(III) 3.Teil Verfahren vor den Kammern Senaten für Baulandsachen §§ 217-232

00 BauGB(IV) § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung.


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