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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 096   Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Zweiter Abschnitt   Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung  §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Werden durch die Entschädigung für den Rechtsverlust nach § 095 BauGB nicht alle Nachteile ausgeglichen, ist unter gerechter Abwägung aller Interessen eine weiter gehende Entschädigung festzusetzen. Nachteile können sein Folgeschäden durch Aufgabe eines Betriebes infolge der Grundstücksenteignung.

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 096  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __96.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 095 Entschädigung für den Rechtsverlust

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00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 093-103