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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 096 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 093-103
Fünfter Teil Enteignung §§ 085-122
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Werden durch die Entschädigung für den Rechtsverlust nach § 095 BauGB nicht alle Nachteile ausgeglichen, ist unter gerechter Abwägung aller Interessen eine weiter gehende Entschädigung festzusetzen. Nachteile können sein Folgeschäden durch Aufgabe eines Betriebes infolge der Grundstücksenteignung.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 096 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __96.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 095 Entschädigung für den Rechtsverlust
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00 BauGB(I) Fünfter Teil Zweiter Abschnitt Entschädigung §§ 093-103
