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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 123 Erschließungslast
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 123-126
Sechster Teil Erschließung 123-135
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Die Gemeinden haben die Erschließungsanlagen in dem für die baulichen Anlagen erforderlichen Umfang bis zu deren Fertigstellung herzustellen
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 123 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __123.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
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00 BauGB(I) Sechster Teil Erster Abschnitt §§ 123-126
00 BauGB(I) SechsterTeil Erschließung §§ 123-135
