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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands
Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag §§ 127-135
Sechster Teil Erschließung §§ 123 –135
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist auf die erschlossenen Grundstücke umzulegen. Dabei ist der unterschiedliche Vorteil für die jeweiligen Grundstücke zu berücksichtigen. Auszugehen ist grundsätzlich von dem Grundstück i.S.d. Grundbuchrechts.
Informationen zum Thema
00 BauGB(I) § 131 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __131.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
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00 BauGB(I) Sechster Teil Zweiter Abschnitt §§ 127-135
00 BauGB(I) Sechster Teil Erschließung §§ 123-135
