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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 135c Satzungsrecht
Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz §§ 135a – 135c
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
Bemerkung
Die Gemeinde kann durch eine Satzung die Kostenerstattung für die von ihr durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen regeln.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 135c > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __135c.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
Bweispiel Land...
...Städte Kreise Gemeinden Ämter.
00 BauGB(I) § 128 Umfang des Erschließungsaufwands
00 BauGB(I) § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
00 BauGB(I) § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags
00 BauGB(I) § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung
00 BauGB(I)§135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung
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00 BauGB(I) Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c
