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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 135c Satzungsrecht
Siebter Teil  Maßnahmen für den Naturschutz §§ 135a – 135c
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001-135c

Bemerkung

Die Gemeinde kann durch eine Satzung die Kostenerstattung für die von ihr durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen regeln.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 135c  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __135c.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

Bweispiel Land...
...Städte Kreise Gemeinden Ämter.

00 BauGB(I) § 128 Umfang des Erschließungsaufwands

00 BauGB(I) § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

00 BauGB(I) § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags

00 BauGB(I) § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung

00 BauGB(I)§135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung


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