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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Erster Abschnitt  Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sollen Substanz- oder Funktionsschwächen eines Gebiets durch die Bündelung von Einzelmaßnahmen behoben werden. Die §§ 136 - 164b enthalten nicht abschließende Sonderregelungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Daneben finden auch die Bestimmungen des allgemeinen Städtebaurechts Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil 1. Abschnitt ><link http: bundesrecht.juris.de bbaug _blank external-link-new-window external link in new> online

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

00 BauGB(II) § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

00 BauGB(II) § 138 Auskunftspflicht

00 BauGB(II) § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger


Ergänzende Themen
00 BauGB(IV) § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.



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