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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 136-139
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Die Gemeinde soll die Sanierungsmaßnahmen mit den Betroffenen erörtern und sie zur Mitwirkung und Unterstützung anregen. Neben Mietern und Pächtern können z.B. auch Beschäftigte in gebietsansässigen Betrieben oder Kultureinrichtungen zu den Betroffenen gehören
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 137 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __137.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
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