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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 151  Abgaben- und Auslagenbefreiung
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil    Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Bestimmte Geschäfte und Verhandlungen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sind frei von bundes-rechtlichen Gebühren und Abgaben. Erfasst werden Verwaltungsgebühren, also Geldleistungen, die eine Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung darstellen ( wie z.B. die Genehmigung nach § 145 BauGB)

Informationen zum Thema

00 BauGB § 151  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __151.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde

00 BauGB(III) § 205 Planungsverbände


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