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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Bestimmte Geschäfte und Verhandlungen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sind frei von bundes-rechtlichen Gebühren und Abgaben. Erfasst werden Verwaltungsgebühren, also Geldleistungen, die eine Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung darstellen ( wie z.B. die Genehmigung nach § 145 BauGB)
Informationen zum Thema
00 BauGB § 151 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __151.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(II) § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
00 BauGB(III) § 205 Planungsverbände
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00 BauGB(II) Erster Teil Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
