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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 162  Aufhebung der Sanierungssatzung
Fünfter Abschnitt  Abschluss der Sanierung §§ 162-164
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 162  > online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans

00 BauGB(II) § 142 Sanierungssatzung


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00 BauGB(II) Erster Teil Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung §§ 162-164

00 BauGB(II) Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b