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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 162 Aufhebung der Sanierungssatzung
Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung §§ 162-164
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ganz oder teilweise aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 162 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(II) § 142 Sanierungssatzung
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00 BauGB(II) Erster Teil Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung §§ 162-164
00 BauGB(II) Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
