Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Sechster Abschnitt    Städtebauförderung §§ 164a-164b
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Städtebauförderungsmittel sind Finanzierungs- und Fördermittel, die die Gemeinde selbst aus ihrem Haushalt bereitstellt oder die ihr insbesondere von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 1. Teil 6. Abschnitt  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug _blank external-link-new-window external link in new>online

Beispiel Land...
...Erlass ... Richtlinien zur Förderung des Städtebaues nach dem Städtebau- Förderungsgesetz (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR) - bis ... >  online 

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln

00 BauGB(II) § 164b Verwaltungsvereinbarung


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00 BauGB(II) Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b

00 BauGB(II) Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191