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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 168   Übernahmeverlangen
Zweiter Teil  Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Der Eigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme seines Grundstücks verlangen., wenn es ihm wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist das Grundstück zu behalten Die  Unzumutbarkeit muss sich aus der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme ergeben.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 168  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __168.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

Beispiel Land...
...VerwGebO§01 (Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen) Anhang:

00 BauGB(II) § 145 Genehmigung

00 BauGB(II) 2.Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171


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