Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 168 Übernahmeverlangen
Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Der Eigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme seines Grundstücks verlangen., wenn es ihm wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist das Grundstück zu behalten Die Unzumutbarkeit muss sich aus der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme ergeben.
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 168 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __168.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
Beispiel Land...
...VerwGebO§01 (Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen) Anhang:
00 BauGB(II) § 145 Genehmigung
00 BauGB(II) 2.Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zurück
00 BauGB(II) Zweites Kapitel Zweiter Teil §§ 165-171
00 BauGB(II)Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
