Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete
Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Entwicklungsmaßnahmen können zu einem Anpassungsbedarf außerhalb des eigentlichen Maßnahmengebiets führen. Die entsprechenden Gebiete können in der Entwicklungssatzung zu Anpassungsgebieten erklärt werden
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 170 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __170.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(II) § 138 Auskunftspflicht
00 BauGB(II) § 141 Vorbereitende Untersuchungen
00 BauGB(II) § 142 Sanierungssatzung
00 BauGB(II) § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk
00 BauGB(II) § 166 Zuständigkeit und Aufgaben
00 BauGB(II) § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
Zurück
00 BauGB(II) Zweites Kapitel Zweiter Teil §§ 165-171
00 BauGB(II)Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
