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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
Zweiter Teil  Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Eventuell entstehende Überschüsse aus einer Entwicklungsmaßnahme sind an die früheren Eigentümer zu verteilen Als Einnahmen kommen alle vermögenswerten Vorteile in Betracht, die der Gemeinde im Zusammenhang mit der Maßnahme entstanden sind. Hierunter werden vorrangig Verkaufserlöse aus Verkäufen zum Neuordnungswert
(§ 169 Abs. 8 BauGB ) und Ausgleichsbeträge von Eigentümern fallen,

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) § 171  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __171.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(II) § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht

00 BauGB(II) § 156a  Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme


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