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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen §§ 165-171
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Eventuell entstehende Überschüsse aus einer Entwicklungsmaßnahme sind an die früheren Eigentümer zu verteilen Als Einnahmen kommen alle vermögenswerten Vorteile in Betracht, die der Gemeinde im Zusammenhang mit der Maßnahme entstanden sind. Hierunter werden vorrangig Verkaufserlöse aus Verkäufen zum Neuordnungswert
(§ 169 Abs. 8 BauGB ) und Ausgleichsbeträge von Eigentümern fallen,
Informationen zum Thema
00 BauGB(II) § 171 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __171.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(II) § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht
00 BauGB(II) § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
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00 BauGB(II) Zweites Kapitel Zweiter Teil §§ 165-171
00 BauGB(II)Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
