Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept
Dritter Teil Stadtumbau §§ 171a – 171d
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Das Stadtumbaugebiet wird auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach Abwägung der betroffenen Belange durch Beschluss festgelegt. Das Gebiet ist so abzugrenzen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen
Informationen zum Thema
00BauGB § 171b > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __171b.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(II) § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
00 BauGB(II) § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger
00 BauGB(II) Erster Teil Sechster Abschnitt Städtebauförderung §§ 164a-164b
00 BauGB(II) § 171a Stadtumbaumaßnahmen
Zurück
00 BauGB(II) Dritter Teil Stadtumbau §§ 171a-171d
