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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Sechster Teil   Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Mit einer Erhaltungssatzung kann die städtebauliche Struktur einschließlich der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 6. Teil  ><link http: bundesrecht.juris.de bbaug _blank external-link-new-window external link in new> online

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) Sechster Teil Erster Abschnitt Erhaltungssatzung §§ 172-174

00 BauGB(II) Sechster Teil Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote §§ 175-179


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