Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

Zweiter Abschnitt   Städtebauliche Gebote §§ 175-179
Sechster Teil   Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote §§ 172-179
Zweites Kapitel  Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Insbesondere zur Umsetzung von Bebauungsplänen kann die Gemeinde städtebauliche Gebote anordnen, die vorher mit den Betroffenen zu erörtern sind.

Informationen zum Thema

00 BauGB(II) 6. Teil 2. Abschnitt ><link http: bundesrecht.juris.de bbaug _blank external-link-new-window external link in new> online

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BauGB(II) § 175 Allgemeines

00 BauGB(II) § 176 Baugebot

00 BauGB(II) § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot

00 BauGB(II) § 178 Pflanzgebot
 
00 BauGB(II) § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot


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