Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Der Begriff der städtebaulichen Maßnahme ist umfassend zu verstehen. Er erfordert eine Abstimmung aller im BauGB vorgesehenen Handlungen.. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sind vor allem die Flurbereinigung, der freiwillige Landtausch und die Dorferneuerung
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 187 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __187.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 GAKG § 01Gemeinschaftsaufgabe
Zurück
00 BauGB(II) Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen... Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187-191
