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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 189   Ersatzlandbeschaffung
Neunter Teil   Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur §§ 187 - 191
Zweites Kapitel    Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Verliert ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb durch eine städtebauliche Maßnahme Flächen, soll die Gemeinde sich bemühen, ihm Ersatzland bereitzustellen.

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 189 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __189.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 Reichssiedlungsgesetz -RSiedlG-


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