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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(III)-
Thema
§ 192 Gutachterausschuss
Erster Teil Wertermittlung §§ 192 - 199
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften §§ 192-232
Bemerkung
Zur Wertermittlung werden Gutachterausschüsse gebildet Die Gutachterausschüsse sind selbstständig und unabhängig. Sie sind daher nicht in den hierarchischen Behördenaufbau eingebunden und unterliegen hinsichtlich ihrer Tätigkeit nur der Rechtsaufsicht
Informationen zum Thema
00 BauGB(III) § 192 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __192.html _blank internal link in current>online<link _blank internal link in current>
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(III) § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses
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00 BauGB(III) Erster Teil Wertermittlung §§ 192-199
00 BauGB(III) Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften 192-232
