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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(III)-

Thema

§ 192  Gutachterausschuss
Erster Teil  Wertermittlung §§ 192 - 199
Drittes Kapitel  Sonstige Vorschriften §§ 192-232

Bemerkung

Zur Wertermittlung werden Gutachterausschüsse gebildet Die Gutachterausschüsse sind selbstständig und unabhängig. Sie sind daher nicht in den hierarchischen Behördenaufbau eingebunden und unterliegen hinsichtlich ihrer Tätigkeit nur der Rechtsaufsicht

Informationen zum Thema

00 BauGB(III) § 192  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __192.html _blank internal link in current>online<link _blank internal link in current>

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(III) § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses


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00 BauGB(III) Erster Teil Wertermittlung §§ 192-199

00 BauGB(III) Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften 192-232