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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(III)-

Thema

§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses
Erster Teil  Wertermittlung §§ 192 - 199
Drittes Kapitel  Sonstige Vorschriften §§ 192-232

Bemerkung

Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ( § 194 BauGB ) von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Ausschüsse sind zur Gutachtenerstellung verpflichtet, wenn ein Berechtigter einen Antrag stellt. Berechtig sind die Eigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte wie Wohnungs- und Teileigentümer

Informationen zum Thema

00 BauGB(III) § 193  > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __193.html _blank internal link in current>online<link _blank internal link in current>

Zugehörige und ergänzende Themen


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00 BauGB(III) Erster Teil Wertermittlung §§ 192-199

00 BauGB(III) Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften 192-232