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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren
Vierter Abschnitt Planerhaltung §§ 214-216
Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung §§ 200-216
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften §§ 192-232
Bemerkung
Nur in § 214 BauGB ausdrücklich aufgeführte Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit eines Bauleitplans oder einer Satzung nach dem BauGB. Verstöße gegen nicht aufgeführte Bestimmungen führen nicht zur Fehlerhaftigkeit eines Plans oder einer Satzung.
Informationen zum Thema
00 BauGB(III) § 214 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __214.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) Erster Teil Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§001- 004c
00 BauGB(I) § 006 Genehmigung des Flächennutzungsplans
00 BauGB(I) § 008 Zweck des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren
00 BauGB(I) § 022 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 BauGB(I) § 035 Bauen im Außenbereich
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00 BauGB(III) Zweter Teil Vierter Abschnitt Planerhaltung §§ 214-216
00 BauGB(III) Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften Zuständigkeiten Verwaltungsverfahren Planerhaltung §§ 200-216
