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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(III)-

Thema

§ 214  Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die  Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen;  ergänzendes Verfahren
Vierter Abschnitt    Planerhaltung §§ 214-216
Zweiter Teil   Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung §§ 200-216
Drittes Kapitel  Sonstige Vorschriften §§ 192-232

Bemerkung

Nur in § 214 BauGB ausdrücklich aufgeführte Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit eines Bauleitplans oder einer Satzung nach dem BauGB. Verstöße gegen nicht aufgeführte Bestimmungen führen nicht zur Fehlerhaftigkeit eines Plans oder einer Satzung.

Informationen zum Thema

00 BauGB(III) § 214 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __214.html _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) Erster Teil Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§001- 004c

00 BauGB(I) § 006 Genehmigung des Flächennutzungsplans

00 BauGB(I) § 008 Zweck des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 013 Vereinfachtes Verfahren

00 BauGB(I) § 022 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile

00 BauGB(I) § 035 Bauen im Außenbereich


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00 BauGB(III) Zweter Teil Vierter Abschnitt Planerhaltung §§ 214-216

00 BauGB(III) Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften Zuständigkeiten Verwaltungsverfahren Planerhaltung  §§ 200-216