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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 08
Rechtsstand

Titel

08 Themengruppen TG

Thema

TG II 02 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

Bauaufsichtsbehörden in:
03 Städte Kreise Gemeinden

03 LBO Vierter Teil  Die am Bau Beteiligten §§ 53-57

03 LBO § 26 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

03 LBO § 58 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht

03 LBO § 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

03 LBO § 61 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

03 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung.

03 LBO § 72 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn

03 LBO § 79 Abs.3 S.2 (Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters).


03 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung  -PPVO-

00 BauStellV § 03 Koordinierung

00 BauStellV § 04 Beauftragung


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03 TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29