Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 08
Rechtsstand

Titel

08 Themengruppen TG

Thema

TG II 24 Bauprodukte Bauarten
TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Die Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten basieren auf Europäischem Recht. Sie unterteilen Bauprodukte und Bauarten im wesentlichen in solche, deren Verwendung technischen Regeln entsprechen oder die nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes gehandelt werden dürfen, und in solche, für die eine bauaufsichtliche Zulassung, ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

03 LBO § 02 Begriffe Abs.10 Bauprodukte

03 LBO § 03 Abs.5  Bauprodukte

03 LBO Dritter Teil  Abschnitt III Bauprodukte, Bauarten  §§ 18-27.

03 LBO § 56 Unternehmerin oder Unternehmer

03 LBO § 67 Behandlung des Bauantrages.

03 LBO § 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

03 LBO § 78 Bauüberwachung

03 Hersteller- und  Anwenderverordnung -HAVO-  

03 Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten -ÜTVO-  bis 30/11.2009


Zurück
03 TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29