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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TG II 24 Bauprodukte Bauarten
TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Die Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten basieren auf Europäischem Recht. Sie unterteilen Bauprodukte und Bauarten im wesentlichen in solche, deren Verwendung technischen Regeln entsprechen oder die nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes gehandelt werden dürfen, und in solche, für die eine bauaufsichtliche Zulassung, ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
03 LBO § 02 Begriffe Abs.10 Bauprodukte
03 LBO § 03 Abs.5 Bauprodukte
03 LBO Dritter Teil Abschnitt III Bauprodukte, Bauarten §§ 18-27.
03 LBO § 56 Unternehmerin oder Unternehmer
03 LBO § 67 Behandlung des Bauantrages.
03 LBO § 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
03 LBO § 78 Bauüberwachung
03 Hersteller- und Anwenderverordnung -HAVO-
03 Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten -ÜTVO- bis 30/11.2009
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03 TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29
