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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
08 Baden Württemberg
FNA 08
Rechtsstand

Titel

08 Themengruppen TG

Thema

TG II 26 Bauanträge und Bauvorlagen und ihre Behandlung durch die Bauaufsichtsbehörden
TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Das Einreichen von Anträgen und Anzeigen ist an Formvorschriften gebunden. Art, Inhalt und Anzahl der einzureichenden Anträge und der ergänzenden Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Damit wird eine einheitliche Behandlung der Anträge durch die Behörden gesichert; der Antragsteller erhält gleichzeitig Hilfestellung für eine vollständige und sachgerechte Beantragung seines Vorhabens. Der Antragsteller hat Anspruch darauf, dass sein Antrag in angemessener Frist bearbeitet wird. Voraussetzung ist jedoch die Vollständigkeit der Bauvorlagen, soweit nicht ein Nachreichen von Vorlagen geregelt ist. Für bestimmte Verfahren sind Bearbeitungsfristen für die Bauaufsichtsbehörde festgelegt.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

01 LBO Vierter Teil  Die am Bau Beteiligten §§ 53-57

01 LBO § 62 Genehmigungsbedürftige Vorhaben

01 LBO § 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

01 LBO § 68 Genehmigungsfreistellung

01 LBO § 69 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

03 LBO § 66 Vorbescheid

03 LBO § 64 Bauantrag, Bauvorlagen

03 LBO § 67 Behandlung des Bauantrages

03 LBO § 70 Bautechnische Nachweise

03 LBO § 71 Abweichungen

03 LBO § 72 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn

03 Prüfingenieur Sachverständigenverordnung  -PPVO-

03 LBO § 65 Bauvorlageberechtigung

03 Bauvorlagenverordnung -BauVorlVO-

03 LBO § 61 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

03 LBO § 58 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht

03 Informationsfreiheitsgesetz  -IFG-SH-

03 LVwG Zweiter Teil Abschnitt II Unterabschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle §§ 138a-138e



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03 TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29