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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1-2
Rechtsstand
Titel
00 Baunutzungsverordnung(1990) -BauNVO1990-
Thema
§ 04a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01-15
Bemerkung
Überwiegend bebaute Gebiete, bei denen die Wohnnutzung zusammen mit Gewerbe eine besondere Eigenart aufweist, können unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung fortentwickelt werden
Informationen zum Thema
00 BauNVO1990 § 04a ><link internal-link internal link in current> online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen
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00 BauNVO1990 Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01 -15
Synopse
00 BauNVO1962 -
00 BauNVO1968 -
00 BauNVO1977 § 04a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)