Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 213-1-2
Rechtsstand

Titel

00 Baunutzungsverordnung(1990) -BauNVO1990-

Thema

§ 04a  Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der  Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
Erster Abschnitt   Art der baulichen Nutzung §§ 01-15

Bemerkung

Überwiegend bebaute Gebiete, bei denen die Wohnnutzung zusammen mit Gewerbe eine besondere Eigenart aufweist, können unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung fortentwickelt werden

Informationen zum Thema

00 BauNVO1990 § 04a ><link internal-link internal link in current> online

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans

00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen

Zurück
00 BauNVO1990 Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung §§ 01 -15


Synopse
00 BauNVO1962 -

00 BauNVO1968 -

00 BauNVO1977 § 04a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)