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Titel
Thema
§ 23 Überbaubare Grundstücksfläche
Dritter Abschnitt Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche §§ 22-23
Bemerkung
Die überbaubaren Grundstücksflächen können durch Baulinien. Baugrenzen oder Bebauungstiefen festgesetzt sein. Bauliche Anlagen müssen grundsätzlich auf den festgelegten Baulinien errichtet werden. Anders als bei Baulinien müssen Anlagen nicht auf der Baugrenze errichtet werden; sie grenzt lediglich den Bereich der überbaubaren Fläche ein.
Informationen zum Thema
00 BauNVO1990 § 23 ><link http: bundesrecht.juris.de baunvo __23.html _blank external-link-new-window external link in new> online
Zugehörige und ergänzende Themen
Beispiele Land...
...LBO § 06 Abstandsflächen, Abstände
00 BauNVO1990 § 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
00 BauNVO1990 § 14 Nebenanlagen
00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen.
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00 BauNVO1990 Dritter Abschnitt Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche §§ 22 und 23
Synopse
00 BauNVO1962 § 23 Überbaubare Grundstücksfläche
00 BauNVO1968 § 23 Überbaubare Grundstücksfläche
00 BauNVO1977 § 23 Überbaubare Grundstücksfläche