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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
09 Bayern
FNA 00 2129-8
Rechtsstand

Titel

00 Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-

Thema

Zweiter Abschnitt   Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen  §§ 22-25
Zweiter Teil   Errichtung und Betrieb von Anlagen §§ 04-31a

Bemerkung

Informationen zum Thema

00 BImSchG Zweiter Teil Zweiter  Abschnitt > <link http: www.gesetze-im-internet.de bimschg _blank external-link-new-window external link in new>online

Zugehörige und ergänzende Themen

Zugehöriger Inhalt
00 BImSchG § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

00 BImSchG § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

00 BImSchG § 24 Anordnungen im Einzelfall

00 BImSchG § 25 Untersagung


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