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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Bekanntmachung
Bemerkung
Suche: Arbeitsstätten Betriebe
Die Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 ist am 25. August 2004 durch die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 ersetzt worden. Gemäß § 8 Abs. 2 der neuen Arbeitsstättenverordnung gelten die bisher im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung bzw. Bekanntmachung entsprechender neuer Regelungen fort, längstens jedoch sechs Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung.
Dabei ist zu beachten: Gemäß Anhang 1 zu § 03 Abs. 1 gelten die (nachstehenden) Anforderungen in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder die Tätigkeit, die Umstände oder die Gefahr dies erfordern Andere Rechtsvorschriften, insbesondere des Bauordnungsrechts, bleiben unberührt
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Zugehöriger Inhalt:
00 ArbStättV § 01 Ziel, Anwendungsbereich
00 ArbStättV § 02 Begriffsbestimmungen
00 ArbStättV § 03 Gefährdungsbeurteilung
00 ArbStättV § 03a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
00 ArbStättV § 04 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
00 ArbStättV § 05 Nichtraucherschutz
00 ArbStättV § 06 Unterweisung der Beschäftigten
00 ArbStättV § 07 Ausschuss für Arbeitsstätten
00 ArbStättV § 08 Übergangsvorschriften
00 ArbStättV § 09 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Ergänzende Themen
12 Landesbauordnung - LBauO M-V-
00 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-
00 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-
12 Versammlungsstättenverordnung -VStättVO
12 Verkaufsstättenverordnung -VkVO-
00 Baustellenverordnung -BauStellV-
00 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV
Sachgebietsordner
12 SGO 3.07 Arbeitsstätten Arbeitsschutz Betriebsschutz Geräteschutz
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