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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
§ 009 Inhalt des Bebauungsplans
Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan §§ 008-010
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001-013
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
§ 009 enthält einen Katalog verschiedener Möglichkeiten, die zulässige Bodennutzung in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Entsprechende Festsetzungen sind dabei nur aus städtebaulichen Gründen zulässig. Sie bedürfen einer "bodenrechtlichen Rechtfertigung" und müssen einen Bezug zur Bodennutzung haben.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 009 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
00 BauGB(I) § 001a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz.
00 BauGB(I) § 002a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
00 BauGB(I) § 010 Beschluss Genehmigung und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 BImSchG § 03 Begriffsbestimmungen
00 Planzeichenverordnung 1990 Anlage
00 WHG Wasserhaushaltsgeetz
hier § 71 Enteignungsrechtliche Regelunge
§ 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
§ 078 b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebiet
§ 078 d Hochwasserentstehungsgebiet
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00 BauGB(I) Erster Teil Dritter Abschnitt §§ 008-010a Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
