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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 013 Vereinfachtes Verfahren
Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §§ 011 – 013b
Erster Teil Bauleitplanung §§ 001 – 013b
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Kleinere Änderungen eines Bauleitplans und bestandssichernde Planungen können –sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt - in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, für das keine Umweltprüfung und kein Monitoring (s BauGB § 04c) vorgeschrieben ist
Informationen zum Thema
00 BauGB § 013 > online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(I) § 001 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
00 BauGB(I) § 002 Aufstellung der Bauleitpläne
00 BauGB(I) § 002a Begr
ündung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
00 BauGB(I) § 003 Beteiligung der Öffentlichkeit
00 BauGB(I) § 004 Beteiligung der Behörden
00 BauGB(I) § 004c Überwachung
00 BauGB(I) § 006a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
00 BauGB(I) § 009 Inhalt des Bebauungsplans
00 BauGB(I) § 010a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
00 Umweltverträglichkeitsprüfung Bund -UVPG-:
Anlage 1 UVPG Liste UVP- pflichtige Vorhaben
12 Umweltverträglichkeitsprüfung Land -LUVPG M-V-
00 BImSchG § 50 Planung
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00 BauGB(I) ErsterTeil Vierter Abschnitt §§ 011-013b Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren