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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

Erster Abschnitt    Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil   Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung;  Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

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Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen stellen Vorhaben dar, wenn sie städte-baulich relevant sind. Die bauliche Anlage muss "im weitesten Sinn" gebaut, d.h. in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Boden verbunden sein. Eine besondere Art der Verbindung ist nicht erforderlich.  

Informationen zum Thema

00 BauGB 3. Teil 1. Abschnitt  > online

 

Zugehörige und ergänzende Themen

00 BauGB(I) § 029 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften

00 BauGB(I) § 030 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans   

00 BauGB(I) § 030 Abs.1 Vollständiger Bebauungsplan und Erschließung

00 BauGB(I) § 030 Abs. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan und  Erschließung

00 BauGB(I) § 030 Abs. 3 Einfacher Bebauungsplan

00 BauGB(I) § 031 Ausnahmen und Befreiungen

00 BauGB(I) § 032 Nutzungsbeschränkung auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen

00 BauGB(I) § 033 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung

00 BauGB(I) § 034 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteile

00 BauGB(I) § 035 Bauen im Außenbereich

00 BauGB(I) § 036 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde

00 BauGB(I) § 037 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder

00 BauGB(I) § 038 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung...


Ergänzende Themen
00 Baunutzungsverordnung -BauNVO-  1962, 1968, 1977, 1990

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00 BauGB(I) Dritter Teil §§ 029-044 Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung Entschädigung 

00 BauGB(I) Erstes Kapitel  §§ 001-135c Allgemeines Städtebaurecht