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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-
Thema
§ 029 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften
Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §§ 029 -038
Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung §§ 029-044
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (Vorhaben) gelten die Bestimmungen der §§ 30 - 37 BauGB über die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
Informationen zum Thema
00 BauGB § 029 > online