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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 063 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Durch die Umlegung verliert der bisherige Eigentümer nicht das Eigentum an seinem Grundstück. Die Rechtsänderung tritt nicht in der Person des Eigentümers, sondern nur im Gegenstand des Eigentumsrechts ein.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 063 > online
