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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 063  Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Durch die Umlegung verliert der bisherige Eigentümer nicht das Eigentum an seinem Grundstück. Die Rechtsänderung tritt nicht in der Person des Eigentümers, sondern nur im Gegenstand des Eigentumsrechts ein.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 063 > online