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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-

Thema

§ 079  Abgaben- und Auslagenbefreiung
Erster Abschnitt   Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil  Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel  Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung einer Umlegung dienen, sind gebühren-befreit, da ihre Durchführung im öffentlichen Interesse liegt.

Informationen zum Thema

00 BauGB § 079  > online

Zugehörige und ergänzende Themen