Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -(BauGB(I)-
Thema
§ 079 Abgaben- und Auslagenbefreiung
Erster Abschnitt Umlegung §§ 045-079
Vierter Teil Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c
Bemerkung
Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung einer Umlegung dienen, sind gebühren-befreit, da ihre Durchführung im öffentlichen Interesse liegt.
Informationen zum Thema
00 BauGB § 079 > online
