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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213-1
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(I)-

Thema

§ 081 Geldleistungen
Zweiter Abschnitt   Vereinfachte Umlegung §§ 080-084
Vierter Teil   Bodenordnung §§ 045-084
Erstes Kapitel   Allgemeines Städtebaurecht §§ 001 – 135c

Bemerkung

Durch die vereinfachte Umlegung bewirkte Vorteile sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt nicht zwischen den Beteiligten direkt, sondern über die Gemeinde als Umlegungskasse

Informationen zum Thema

00 BauGB(I) § 081  > online