Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213
Rechtsstand

Titel

00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-

Thema

§ 147  Ordnungsmaßnahmen
Zweiter Abschnitt   Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil   Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel     Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191

Bemerkung

Im Rahmen der Sanierung sind Ordnungsmaßnahmen erforderlich. § 147 BauGB beschreibt dazu mehrere Arten von Ordnungsmaßnahmen. Die Gemeinde ist zuständig .

Informationen zum Thema

00BauGB(II) § 147 > online