Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 00 213
Rechtsstand
Titel
00 Baugesetzbuch -BauGB(II)-
Thema
§ 147 Ordnungsmaßnahmen
Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung §§ 140-151
Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen §§ 136-164b
Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht §§ 136-191
Bemerkung
Im Rahmen der Sanierung sind Ordnungsmaßnahmen erforderlich. § 147 BauGB beschreibt dazu mehrere Arten von Ordnungsmaßnahmen. Die Gemeinde ist zuständig .
Informationen zum Thema
00BauGB(II) § 147 > online