Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12 2130-10
Rechtsstand

Titel

12 Landesbauordnung -LBauOMV-

Thema

§ 02 Begriffe Abs. 3 Nr  01  Gebäudeklasse 1
a  freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,0  m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten  von insgesamt  nicht mehr
als 400 m2
b  freistehende land- oder forstwirtschaftlich  genutzte  Gebäude

Teil 1   Allgemeine Vorschriften §§ 01-03

Bemerkung

Suche: Gebäudeklassen Gebäudearten

Informationen zum Thema

12 LBauOMV § 02 > online