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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12 2130-10
Rechtsstand
Titel
12 Landesbauordnung -LBauOMV-
Thema
§ 02 Begriffe Abs. 3 Nr 01 Gebäudeklasse 1
a freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,0 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr
als 400 m2
b freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Teil 1 Allgemeine Vorschriften §§ 01-03
Bemerkung
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12 LBauOMV § 02 > online