Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Themenordner TO

Thema

TO II 02 Am Bau Beteiligte und Bauaufsichtsbehörden
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-2

Bemerkung

Das Bauordnungsrecht und das Arbeitsschutzrecht verpflichten den Bauherrn zur Bestellung von Personen, die geeignet und befugt sind, das Vorhaben nach Sachkunde und Erfahrung vorzubereiten, auszuführen und zu überwachen, sowie Erklärungen abzugeben und Bescheinigungen auszustellen. Beteiligte sind ggf auch die angrenzenden Nachbarn sowie die zuständige Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde.

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

Bauaufsichtsbehörden in:
12 Städte Landkreise Gemeinden Ämter


12 LBauOMV Teil 4 §§ 52-56 Die am Bau Beteiligten 

12 LBauOMV § 25 Prüf-,  Zertifizierungs-,  Überwachungsstellen

12 LBauOMV § 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

12 LBauOMV § 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

12 LBauOMV § 65 Bauvorlageberechtigung

12 LBauOMV § 70 Beteiligung der Nachbarn

12 LBauOMV § 82 Bauzustandsanzeigen , Aufnahme der Nutzung
hier
12 LBauOMV § 82 Abs 2 Bezirksschornsteinfegermeister

12 Bauprüfverordnung-BauPrüfVO-

00 BauStellV § 03 Koordinierung

00 BauStellV § 04 Beauftragung


Zurück
12 TO II 01-29 Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen