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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Themenordner TO

Thema

TO II 09 Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften, die die Baugenehmigung  einschließen (Genehmigungen mit Konzentrationswirkung)
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Für bestimmte bauliche Anlagen und deren spezielle Nutzungen, von denen z.B. schädliche Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen, gelten nicht die Verfahrensvorschriften der LBauOMV.  Es ist daher zu prüfen, ob ggf eines der folgenden Verfahren in Betracht kommt. Die materiell-rechtlichen Anforderungen der LBauOMV bleiben davon unberührt. Die ggf. nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigung oder Erlaubnis, schließt in bestimmten Fällen die Baugenehmigung ein; Verfahrensfreiheit  oder Genehmigungsfreiheit nach der LBauOMV bleiben davon unberührt

Informationen zum Thema

Zugehörige und ergänzende Themen

12 LBauOMV Teil 5 Abschnitt 2 §§ 59-62 Genehmigungspflicht Genehmigungsfreiheit

12 LBauOMV § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

12 LBauOMV § 64 Baugenehmigungsverfahren


Folgende Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Vorschriften mit Konzentrationswirkung nach
00 AtG § 07 Genehmigung von Anlagen

00 Überwachungsbedürftige Anlagen §§ 14-18  hier § 14

00 GenTG § 22 Andere behördliche Entscheidungen

00 BImSchG § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen

00 SprengG § 17 Lagergenehmigung

12 LSeilbG § 04 Genehmigungsverfahren.


„Umgekehrte Regelung“ mit Konzentationswirkung:

s. 12 LWaG § 113a Konzentrationswirkung


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12 TG II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29