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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
TO II 14 Rettungswege-Fluchtwege und Verkehrsflächen sowie Verkehrssicherheit in Gebäuden
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Ziel bauordnungsrechtlicher Anforderungen ist die Möglichkeit, ein Gebäude im Gefahrenfall so sicher und so schnell wie möglich verlassen zu können. Die dafür vorgeschriebenen Rettungswege dienen zugleich der Feuerwehr und anderen Rettungskräften als Zugang zur Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
12 LBauOMV § 14 Brandschutz
12 LBauOMV § 16 Verkehrssicherheit
12 LBauOMV § 32 Dächer
12 LBauOMV Teil 3 Abschnitt 5 Rettungswege Öffnungen Umwehrungen §§ 33-38
12 VStättVO Teil 2 Abschnitt 2 Rettungswege §§ 06-09
12 VkVO § 10 Rettungswege in Verkaufsstätten
12 BstättVOMV § 03 Rettungswege
00 ArbStättV § 03 Abs. 01 Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten
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12 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29