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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
12 Mecklenburg-Vorpommern
FNA 12
Rechtsstand

Titel

12 Themenordner TO

Thema

TO II 23 Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und von Freiflächen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29

Bemerkung

Gestaltung ist Teil der Baupflege. Sie ist nicht nur Angelegenheit des Bauherrn, sie ist auch Angelegenheit der Öffentlichkeit. Die in der LBO enthaltenen Vorschriften dienen jedoch nur der sogenannten Verunstaltungsabwehr; sie enthalten keine positiven Gestaltungsvorschriften. Konkrete Anforderungen müssen Rücksicht nehmen auf die gewachsene Struktur eines Gebietes und auf die vorhandene Bebauung. Anforderungen an die Gestaltung bleiben den örtlichen Vorschriften vorbehalten z. B .in Form von Satzungen

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