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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
Titel
Thema
TO II 28 Sonderregelungen für bestimmte bauliche Anlagen
TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen 01-29
Bemerkung
Nicht alle baulichen Anlagen im Sinne der LBauO werden in gleicher Weise örtlich hergestellt bzw. errichtet und /oder mit dem Erdboden fest verbunden; nicht alle Bauvorhaben unterliegen dem vollständigen Genehmigungsverfahren oder sie unterliegen im Verfahren Genehmigungen anderer Vorschriften.
Für diese Anlagen gelten jeweils gesonderte Regelungen der LBauO.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
12 LBauOMV § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben Beseitigung baulicher Anlagen
12 LBauOMV § 62 Genehmigungsfreistellung.
12 LBauOMV § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
12 LBauOMV § 76 Genehmigung Fliegender Bauten.
12 LBauOMV § 10 Anlagen der Außenwerbung Warenautomaten
12 TO II 09 Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften, die die Baugenehmigung einschließen
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12 TO II Zulässigkeit von Vorhaben und Anforderungen an bauliche Anlagen 01-29
