Suchen nach:

Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
03 Niedersachsen NI
FNA Niedersachsen 03
Rechtsstand Angabe in den einzelnen Regelwerken

Titel

03 Vorschriftenverzeichnisse

Thema

Liste der Verzeichnisse

 

Bemerkung

Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht  sowie Verwaltungsvorschriften und auf  Gemeindeebene Satzungen.
Unfallverhütungsvorschriften sind als Anhang beigefügt.

Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU: Deregulierung im Baunebenrecht leider gesperrt !

Der Navigator enthält verschiedene Einstiegsmöglichkeiten. Sie führen alle zur gewünschten Information

s.auch privates Baurecht Finanzierung Bauausführung > online
 

Informationen zum Thema

03 Landesregierung Niedersachsen > online

Zugehörige und ergänzende Themen

Länderkennungen im System: 00 = Bund  03 = Niedersachsen  nv.= nicht vorhanden

Suchwortlisten
03 Bauplanungsrecht

03 Bauordnungsrecht

Vorschriftenlisten
03 Gesetze Verordnungen Niedersachsen und Bund alphabetisch geordnet

03 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung bestimmter Themen in eienm Ordner ist eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen.Sie erleichtert die Übersicht und damit das Auffinden der gesuchten Titel gegenüber einer alphabetisch gegiederten Liste. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Wiederholte Benennungen einzelner Regelwerke in verschiedebnen Ordnern sind gewollt.                                                   

03 Themenordner TO
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Nebem-Recht)

03 Verwaltungsvorschriften Erlasse Als Liste nur für interne Zwecke
Erlasse sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden,  sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Erlasse werden auch als Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator sind Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht  (s. Bund) betreffen. Alle Erlasse sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.