Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Planungsechtliche und Bauordnungsrechtliche Regelungen
Bemerkung
Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht sowie Verwaltungsvorschriften und auf Gemeindeebene Satzungen.
Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU> leider gesperrt !
Der Navigator enthält verschiedene Einstiegsmöglichkeiten. Sie führen alle zur gewünschten Information
Informationen zum Thema
03 Landesregierung Niedersachsen > online
untere Bauaufsichtbehöden in > 03 Städte Kreise Gemeinden Ämter
Zugehörige und ergänzende Themen
Länderkennungen im System: 00 = Bund 03 = Niedersachsen nv.= nicht vorhanden
Suchwortlisten
03 Bauplanungsrecht
03 Bauordnungsrecht
Vorschriftenlisten
03 Gesetze Verordnungen Niedersachsen und Bund alphabetisch geordnet
03 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung bestimmter Themen in eienm Ordner ist eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen.Sie erleichtert die Übersicht und damit das Auffinden der gesuchten Titel gegenüber einer alphabetisch gegiederten Liste. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Wiederholte Benennungen einzelner Regelwerke in verschiedebnen Ordnern sind gewollt.
03 Themenordner TO
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Nebem-Recht)
03 Verwaltungsvorschriften Erlasse in Überarbeitung
Erlasse sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Erlasse werden auch als Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator sind Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht (s. Bund) betreffen. Alle Erlasse sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.
GUV Arbeitsschutz-Unfallverhütung der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Prävention -die Verhütung u.a. von Unfällen- gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträgern. Die in dieser Liste u.a.auszugsweise
enthaltenen Hinweise können ggf. schon während der Planung baulicher Anlagen Berücksichtigung finden.