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Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz

im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. Informationen
02 Hamburg FHH
FNA 02
Rechtsstand

Titel

Vorschriftenverzeichnisse

Thema

Liste der Verzeichnisse

 

Bemerkung

Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht  sowie Verwaltungsvorschriften und auf  Gemeindeebene Satzungen. Unfallverhütungsvorschriften sind als Anhang beigefügt.

Anmerkungen zum  > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU: Deregulierung im Baunebenrecht leider gesperrt !

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Informationen zum Thema

02 FHH: Politik und Verwaltung > online
 

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Gesetze und Verordnungen 02 Hamburg alphabetisch geordnet

Gesetze und Verordnungen 00 Bund alphabetisch geordnet



02 Verwaltungsrichtlinien-Technische Baubestimmungen u.a.Informationen zum öffentlichem Baurecht   ,
In Hamburg Globalrichtlinien, Bauprüfdienste, Fachanweisungen sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden,  sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Verwaltungsvorschriften werden auch als Erlasse (in anderen Bundesländern), Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Informationsdienst sind  Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht > (s. Bund) betreffen; sie sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.

02 Sachgebietsordner SGO 
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen
Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner
Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachnennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.                                                     

02 Themenordner TO 
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Neben-Recht)

02 Unfallverhütungsregeln der gesetzlichen Unfallversicherung
Zuständig für die Unfallversicherung der Versicherten im Bereich der öffentlichen Hand sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Zu ihren Aufgaben gehören  u. a. die Prävention von Arbeits- und Schulunfällen. Zu diesem Zweck sind zu einzelnen Themen Regeln zur Unfallverhütung aufgestellt.