Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Planungsrechtliche und Bauordnungsrechtliche Regelungen
Bemerkung
Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht sowie Verwaltungsvorschriften und auf Gemeindeebene Satzungen. Unfallverhütungsvorschriften sind als Anhang beigefügt.
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Informationen zum Thema
02 FHH: Politik und Verwaltung > online
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Gesetze und Verordnungen 00 Bund und Hamburg alphabetisch geordnet
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02 Verwaltungsrichtlinien-Technische Baubestimmungen u.a. Richtlinien Baurecht ,
In Hamburg Globalrichtlinien, Bauprüfdienste, Fachanweisungen sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Verwaltungsvorschriften werden auch als Erlasse (in anderen Bundesländern), Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Informationsdienst sind Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht > (s. Bund) betreffen; sie sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.
02 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen
Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner
Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachnennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.
02 Themenordner TO
Die Themengruppen beinhalten eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die Anforderungen an Bauvorhaben und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Neben-Recht)
Arbeitsschutz-Unfallverhütung der gesetzlichen Unfallversicherung
Zuständig für die Unfallversicherung der Versicherten im Bereich der öffentlichen Hand sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Prävention von Arbeits- und Schulunfällen. Zu diesem Zweck sind zu einzelnen Themen Regeln zur Unfallverhütung aufgestellt.