Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
02 Sachgebietsordner SGO 01-05
Bemerkung
Suche: Sachgebiete
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verord-nungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Dokumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachbennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.
Informationen zum Thema
Zugehörige und ergänzende Themen
Länderkennung 00=Bund 02= Land
Zuständigkeitsregelungen sind in den entsprechenden Regelwerken enthalten
02 Sachgebietsordner SGO 1 Allgemeines Recht
Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtspflege, Zivil- und Strafrecht
Regelungen, die das Baurecht bzw. dessen Anwendung berühren, jedoch ohne direkte Einwirkung auf Planung und Durchführung baulicher Anlagen
02 Sachgebietsordner SGO 2 öffentliches Baurecht
Unmittelbar anzuwendendes Recht , welches „Ob“ gebaut werden darf und „Wie“ gebaut werden muss
bestimmt
02 Sachgebietsordner SGO 3 Bau-Neben-Recht
Regelungen mit eigenen Zielen, die jedoch auf Planung und Durchführung baulicher Anlagen einwirken
02 Sachgebietsordner SGO 4 Staatliche Angelegenheiten
Staatliche Organisation, Verwaltung, Sicherheit, Ordnung
Regelungen zur Aufgabenstellung und Organisation der Verwaltung als Kontrollinstanz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben
02 Sachgebietsordner SGO 5 Berufsaufgaben Berufsrecht
Regelungen mit Beschreibung der Berufsaufgaben und Festlegungen der Rechte und Pflicheten
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02 Vorschriftenverzeichnisse