Öffentliches Baurecht - direkt! im Netz
im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
Planungsrechtliche und Bauordnungsrechtliche Regelungen
Bemerkung
Das „Öffentliche Baurecht“ beinhaltet Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes. Dazu gehören Vorschriften aus dem Städtebau- und Bauordnungsrecht und aus dem so genannten Baunebenrecht sowie Verwaltungsvorschriften und auf Gemeindeebene Satzungen. Unfallverhütungsvorschriften sind als Anhang beigefügt.
Anmerkungen zum > Baurecht ; zum Baunebenrecht des DIFU: Deregulierung im Baunebenrecht- leider gesperrt
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Informationen zum Thema
12 Land Mecklenburg Politik und Verwaltung> online
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12 Sachgebietsordner SGO
Die sachgebietliche Gliederung stellt eine Ergänzung zur alphabetischen Gliederung aller Gesetze und Verordnungen dar. Sie bietet unabhängig von den themenbezogenen Verknüpfungen der einzelnen Doumente einen Überblick über die bei allgemeiner Betrachtung im sachlichen Zusammenhang stehenden Regelwerke für Planung, Durchführung und Überwachung von Bauvorhaben. Mehrfachnennungen einzelner Regelwerke sind dabei gewollt.
12 Themenordner TO
Die Themengliederung beinhaltet eine themenorientierte Zusammenfassung der Vorschriften, die die Zulässigkeit von Bauvorhaben „ ob und was gebaut werden darf“, und die
Anforderungen an Bauvorhaben und deren Ausführung und Überwachung „wie gebaut werden muss“ regeln. Sie beinhalten alle relevanten Regelungen aus dem Baurecht und dessen Ergänzungen aus anderen Rechtsbereichen (Bau-Neben-Recht)
12 Verwaltungsrichtlinien -in Überarbeitung
Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Regelungen und dienen einem einheitlichen Verwaltungsverfahren der Behörden, sie enthalten z.B. Bestimmungen über die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen. Verwaltungsvorschriften werden auch als Erlasse, Richtlinien oder Bekanntmachungen bezeichnet. Aufgenommen im Navigator werden Regelungen, die das Baurecht und die Vorschriften aus dem Bau-Neben-Recht (s. Bund) betreffen; sie sind mit den einschlägigen Regelwerken verlinkt.
GUV Arbeitsschutz-Unfallverhütung der gesetzlichen Unfallversicherung
Zuständig für die Unfallversicherung der Versicherten im Bereich der öffentlichen Hand sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Zu ihren Aufgabenngehören u.a. Prävention von Arbeits und Schulunfällen. Zu diesem Zweck sind zu einzelnen Themen Regeln zur Unfallverhütung aufgestellt.