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im Verbund mit Bau-Nebenrecht u.a. InformationenTitel
Thema
§ 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren
Vierter Abschnitt Planerhaltung §§ 214-216
Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung §§ 200-216
Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften §§ 192-232
Bemerkung
Im Genehmigungsverfahren ist von der höheren Verwaltungsbehörde die Einhaltung aller für den Flächen-nutzungsplan oder die jeweilige Satzung geltenden Bestimmungen zu prüfen,
Informationen zum Thema
00 BauGB(III) § 216 > <link http: bundesrecht.juris.de bbaug __216.html _blank external-link-new-window external link in new>online
Zugehörige und ergänzende Themen
00 BauGB(III) § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans .
00 BauGB(III) § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften
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00 BauGB(III) Zweter Teil Vierter Abschnitt Planerhaltung §§ 214-216
00 BauGB(III) Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften Zuständigkeiten Verwaltungsverfahren Planerhaltung §§ 200-216